Ab 1. Jänner 2025 wird in ganz Tirol die gemischte Sammlung von Kunststoff- und Metallverpackungen eingeführt. Die beiden Sammlungen werden im Gelben Sack/der Gelben Tonne zusammengeführt.
Das gehört ab 1. Jänner in den Gelben Sack/die Gelbe Tonne:
· Kunststofffolien, Kaffee-, Vakuum- und Tiefkühlpackungen, ausgespülte Putzmittel- und Kosmetikgebinde, Verbundstoffe wie Medikamentenblister, Milch- und Saftpackungen (z.B. Tetra Pak®), Styroporverpackungen
· Weißblechdosen, Konservendosen, Alufolien, Getränkeverschlusskappen, spachtelreine bzw. Tropffreie Farb- und Lackdosen, restentleerte (druckgasfreie) Spraydosen
Die Gelbe Formel veranschaulicht die gemischte Sammlung und gilt ab 1. Jänner 2025
INFORMATIONEN:
Leichtverpackungen und Metallverpackungen:
Kunststoff- und Metallverpackungen sind über die bestehende Kunststoffsammlung ab Haus (gelber Sack) abzugeben.
Zu den Kunststoffverpackungen gehören:
Kunststofffolien und -flaschen, Joghurtbecher, Milch- und Getränkeverpackungen
(Hinweis: ausgenommen Einwegpfandflaschen), Plisterverpackungen, Milch- und Getränkeverpackungen, Styroporverpackungen, etc.
Nicht zu den Kunststoff- und Verbundstoffverpackungen gehören:
Einwegpfandflaschen, Spielzeug und Haushaltsgeräte aus Kunststoff, Gummi, etc.
Zu den Metallverpackungen gehören:
Weißblech- und Aludosen (Hinweis ausgenommen Einwegpfandgetränkedosen), Aluminiumfolien, Konservendosen, Metalltuben, Metalldeckel und -verschlüsse etc.
Nicht zu den Metallverpackungen gehören:
Einwegpfandgetränkedosen, Spraydosen, nicht Rest entleerte Mineralöl-, Farb- und Lackdosen, etc.